Einbürgerungstest
Seit dem 01.09.2008 müssen für die Einbürgerung nicht nur Sprachkenntnisse auf dem Niveau der B1-Zertifikatsprüfung nachgewiesen werden, sondern auch staatsbürgerliche Kenntnisse - mit dem Einbürgerungstest.
Der 60-minütige Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen aus einem Katalog von insgesamt 330 Fragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de.
Anmeldungen nach den jeweiligen Anmeldeschlüssen sind generell nicht mehr möglich.
Der 60-minütige Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen aus einem Katalog von insgesamt 330 Fragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de.
Anmeldungen nach den jeweiligen Anmeldeschlüssen sind generell nicht mehr möglich.